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   VG Berlin, 03.05.2001 - 10 A 512.00   

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https://dejure.org/2001,27609
VG Berlin, 03.05.2001 - 10 A 512.00 (https://dejure.org/2001,27609)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.05.2001 - 10 A 512.00 (https://dejure.org/2001,27609)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 10 A 512.00 (https://dejure.org/2001,27609)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme für die Kosten der Unterbringung im Polizeigewahrsam; Kosten der Abschiebung eines Ausländers; Kostentragungspflicht des Ausländers für die Aufwendungen der Abschiebung

 
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  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2001 - 10 A 512.00
    Insoweit lässt sich durchaus auch eine Parallele zu den Fällen so genannter "abgebrochener Abschleppvorgänge" ziehen: So ist gemeinhin anerkannt, dass der Polizeipflichtige, der die von seinem Kraftfahrzeug ausgehende Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an sich selbst zu beseitigen hat, auch die Aufwendungen für abgebrochene Abschleppvorgänge zu tragen hat, weil die - rechtmäßige - Anordnung der Ersatzvornahme (oder einer entsprechenden unmittelbaren Ausführung) regelmäßig zu einem Zeitpunkt erfolgt, in welchem eine von dem Pflichtigen zu verantwortende und von ihm selbst gerade (noch) nicht beseitigte Störung oder Gefahrenlage vorliegt, mithin das durch die Anforderung eines Abschleppwagens hervorgerufene, unvermeidliche Kostenrisiko wesentlich durch den Pflichtigen verursacht ist und er deshalb als Veranlasser herangezogen werden darf (vgl. zuletzt: OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, NJW 2001, 168, 170 m. w. N. ).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus VG Berlin, 03.05.2001 - 10 A 512.00
    Mit der Abschiebung bzw. der Einleitung der die Durchsetzung der Abschiebung ermöglichenden Vorbereitungshandlungen hier in Form der Anordnung von Sicherungshaft gegen den Kläger werden Mittel aufgewandt, die allein dadurch erforderlich werden, dass der Ausländer seiner Rechtspflicht zum Verlassen des Bundesgebiets ungerechtfertigt nicht nachkommt; die Haftung des Ausländers betreffend die Abschiebungskosten stellen sich damit wesensmäßig als Sanktion für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen dar (ähnlich zum allgemeinen Verwaltungsvollstreckungsrecht betreffend den staatlichen Anspruch auf Erstattung der Ersatzvornahmekosten i.S.v. § 10 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG): BVerwG, Urteil vom 13. April 1984 - 4 C 31.81 -, NJW 1984, 2591, 2592 = DÖV 1984, 887 = JuS 1985, 242).
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